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Haupt- und Abgasuntersuchung HU/ AU in Celle und Winsen/Aller (TÜV)

Täglich Termine für die Abnahme von Haupt- und Abgasuntersuchung nach §29 StVZO, auch online buchen

Sowohl in Celle als auch in Winsen/Aller bietet Speckhahn Ihnen täglich Termine zur Prüfung Ihres PKW an. Die Hauptuntersuchung führt ein Prüfer der TÜV Nord Prüforganisationen direkt in unseren Häusern durch. Termine für eine AU und HU sind täglich von Montag bis Freitag möglich. Sparen Sie sich ganz einfach die Wartezeit und vertrauen Sie Ihr Fahrzeug unseren erfahrenen Händen an.

 


Plakette abgelaufen? Kein Problem!

Sie wollen bei Ihrer TÜV, Hauptuntersuchung auf Nummer sicher gehen?
Auf Wunsch unterziehen wir Ihr Fahrzeug vor der HU einer eingehenden Prüfung auf etwaige Mängel und testen Licht und Reifen, damit Sie wissen,
was auf Sie zukommt. Dieser kostenlose Vorab-Check bietet Ihnen die Sicherheit, mit der Sie sich wohlfühlen.

Damit Sie Ihrem nächsten Prüftermin ganz entspannt entgegen sehen können, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen HU/AU-Service.
Ihre Hauptuntersuchung wird in unserem Hause zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.
Kein Problem mit unübersichtlichen TÜV-Kosten und Gebühren.

Wir lassen Sie nicht lange warten

Das kann schon mal passieren: Beim TÜV Hannover oder bei anderen TÜV-Stationen sind keine Termine mehr frei. Sie brauchen aber schnell ein Gutachten?
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie gleich einen Termin!

Wir freuen uns aber auch weiterhin über Ihren Anruf!
29308 Winsen/Aller  |  Alte Celler Heerstraße 62  |  Tel. 05143 / 98110
29223 Celle  |  Hogrevestraße 12  |  Tel. 05141 / 48490

Fragen und Antworten zum Thema TÜV

Eines mal vorweg: Im allgemeinen Sprachgebrauch ist es üblich, von TÜV zu sprechen. Was wir damit eigentlich meinen, ist jedoch die Hauptuntersuchung (HU). Die Abkürzung TÜV steht dabei lediglich für Technischer Überwachungsverein und das ist eine Möglichkeit, wo Sie die HU für Ihr Fahrzeug durchführen lassen können. Da sich die Frage nach dem TÜV aber etabliert hat, verwenden auch wir diesen gebräuchlichen Begriff.

Wie oft muss ich mit meinem PKW zum TÜV?

Für jeden PKW ist drei Jahre nach der Erstzulassung die erste Hauptuntersuchung (HU) fällig. Danach muss der Wagen alle 24 Monate einem Sachverständigen/Prüfer vorgeführt werden. Seit 2010 wird im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) auch die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt.

Bevor Sie also ein Bußgeld riskieren, vereinbaren Sie besser gleich einen Termin!

 

Welche Fahrzeuge müssen alle 12 Monate zum TÜV?

Von Anfang an ist für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen eine jährliche Untersuchung Pflicht. Für Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gilt der Untersuchungsintervall von 24 Monaten.

Wo kann ich mein Fahrzeug zum TÜV bringen?

Auch hier sprechen wir natürlich eigentlich von der Hauptuntersuchung (HU). Diese kann bei allen staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ durchgeführt werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, in welchem Landkreis oder Bundesland Ihr Fahrzeug angemeldet ist. Die Hauptuntersuchung muss in Deutschland stattfinden.

Die einfachste Möglichkeit für Sie ist es, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu uns in die Werkstatt bringen. Dann untersuchen unsere Fachleute bereits im Vorfeld, mit welchen Beanstandungen zu rechnen ist. Nach diesem Expertentipp entscheiden Sie, welche Mängel sofort behoben werden sollen. Anschließend führen wir Ihr Fahrzeug dann den Sachverständigen direkt in unserer Werkstatt vor.

Was muss ich zum TÜV / HU mitbringen?

Zur HU benötigen wir Ihre Zulassungsbescheinigung, Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein. Zusätzlich brauchen wir eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse.

Wer darf das Auto zum TÜV bringen?

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht selbst dem Prüfer vorführen. Gerne übernehmen unsere Werkstattmitarbeiter das für Sie. Aber auch jede andere Person darf das Fahrzeug vorführen. Als Fahrer sollte sie dann aber für Ihr Auto versichert sein.

Was wird beim TÜV / der HU geprüft?

Die Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit. Dafür werden Sicht, Funktion und Wirkung folgender Fahrzeugbauteile kontrolliert:

Bremsanlage  |  Lenkanlage  |  Sichtverhältnisse (Scheiben etc.)  |  Lichttechnische Einrichtungen (Scheinwerfer etc.)
Teile der elektrischen Anlage (Batterie etc.)  | 
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen, Bremsen  |  Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
Sonstige Ausstattungen (Sicherheitsgurte, Diebstahlsicherung etc.)
Umweltbelastung (Geräusche, Abgase etc.)  |  Fahrgestellnummer zur Identifizierung des Fahrzeugs


Gewissermaßen findet eine Überprüfung sämtlicher Fahrzeugteile, von der Lenkung bis zum Fahrwerk, statt. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit wird das Fahrzeug von innen, außen und unten sorgfältig inspiziert.

Wofür stehen die Abkürzungen TÜV, DEKRA, HU?

Hier einmal eine kurze Lektion in "Fach-Chinesisch". Damit Sie Bescheid wissen und sich bei allen Fragen sicher fühlen.
TÜV: Technischer Überwachungsverein  |  DEKRA: Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein
GTÜ: Gesellschaft für Technische Überwachung mbH  |  KÜS: Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.
TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sind amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen gemäß Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
aaÜO: amtlich anerkannte Überwachungsorganisation  |  AU: Abgasuntersuchung  |  UVV: Unfallverhütungsvorschrift
HU: Hauptuntersuchung: Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.

Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge einmal jährlich durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen.

Welche Fahrzeuge brauchen eine UVV-Prüfung?

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Pflichten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie gelten für jedes Unternehmen und alle gewerblich genutzten Personenkraftwagen, Anhänger, Nutzfahrzeuge, Speziallastkraftwagen und Sonderkraftfahrzeuge.

Was wird bei der UVV geprüft?

Bei der UVV-Prüfung handelt es sich um eine Kontrolle, die sich aus § 57 DGUV Vorschrift 70 ergibt. Die Untersuchung durch einen Sachverständigen dient der Betriebssicherheit und umfasst z. B. folgende Prüfpunkte:

Vorhandensein von Warnkleidung wie z. B. Warnwesten  |  Kontrolle der Vorrichtungen zur Ladungssicherung
Kontrolle des Fahrzeugs innen und außen (Verkehrssicherheit) u.a. werden auch Airbags, Gurte, Beleuchtung, Signalhorn, Scheibenwischer,
Spiegel, Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten, Scheiben und Schlösser kontrolliert

Überprüft werden auch Bremsen, Lenkung und Hydraulik, Bereifung und die Anhängerkupplung

Anschließend wird die Durchführung der Fahrzeugprüfung nach UVV mit einer Prüfplakette dokumentiert.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Jede autorisierte Kfz-Werkstätte ist ermächtigt, UVV Prüfungen durchzuführen. Das bedeutet, dass Ihr gesamter Fuhrpark bei uns in sicheren Händen ist. Unsere Fachkräfte führen die UVV auch im Rahmen der Inspektion durch und können das in der Rechnung speziell ausweisen.

 

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